Behandlungsablauf

Zum Start einer ergotherapeutischen Behandlung wird eine ärztliche Verordnung benötigt die nicht älter als 21 Tage ist.  Bitte informieren sie sich vorab, besonders im Bereich Pädiatrie und Hausbesuchen, ob aktuell Kapazitäten vorhanden sind oder eine Wartezeit besteht und besorgen das Rezept erst dann passend zum vereinbarten Start. Bitte beachten sie, dass für BG Verordnungen kürzere Regelungen gelten und geben sie telefonisch mit an, wenn es sich um eine solche Verordnung handelt. 

Seit 01.04.24 gibt es als Pilotprojekt für alle Heilmittelerbringer die Möglichkeit einer Blankoverordnung für bestimmte Diagnosebereiche, die wir selbstverständlich auch gerne annehmen. Im Rahmen dieser ist es uns möglich in Absprache mit Ihnen, entsprechend des Versorgungsbedarfs und der notwendigen Intensität, die Behandlungen in Frequenzhöhe und zeitlicher Länge abzusprechen und individuell anzupassen.

Auch Privatpatienten benötigen zum Start der Behandlung eine Verordnung ihres behandelnden Arztes, zum ersten Termin wird ihnen ein Behandlungsvertrag mit unseren aktuellen Honoraren ausgehändigt.

Die Behandlung startet am ersten Termin mit einer Funktionsanalyse und Anamnese, bitte bringen sie uns vorhandene Arztberichte zum aktuellen Fall mit. Im Anschluss werden ihre Ziele festgelegt und ein Behandlungsplan mit begleitendem Heimtraining erstellt, umgesetzt und kontinuierlich angepasst und variiert. Sollte eine weitere Verordnung zur Zielerreichung notwendig sein bitten wir sie auf Höhe der vorletzten Einheit, zu besseren Planung,  Kontakt zu ihrem Arzt aufzunehmen.

Therapien finden grundsätzlich innerhalb unserer Therapieräume statt, jedoch ist bei Verordnung eines Hausbesuches auch die Behandlung bei Ihnen zu Hause bzw. in Einrichtungen/ Wohnheimen und Kooperierenden Einrichtungen (Kindergarten, Schule)

Das Canadian Model of Occupational Performance, kurz CMOP, ist ein Instrument im Rahmen der Ergotherapie um klientenzentrierte Behandlungsleitlinien zu entwickeln.

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Kostenübernahme durch Krankenkasse (mit Zuzahlungsanteil).

Zulassung für alle Krankenkassen vorhanden.

Behandlung von Privatpatienten und gesetzlich Versicherten mit Privatrezept.

Behandlung in unseren Praxisräumen oder auf Verordnung bei Ihnen zuhause.

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